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Läuteordnung
"Hörst du nicht die Glocken...!"
Für viele Menschen gehört das Glockengeläut zum alltäglichen Rhytmus dazu. Was genau hinter der Läuteordnung steckt, erfahren Sie hier.
Das Presbyterium hat in seiner Sitzung vom 29. September 2009 eine neue Läuteordnung beschlossen, die seit 01.01.2010 gilt. Dabei wurden keine grundsätzlich neuen Regeln aufgestellt, sondern die bereits bestehenden an verschiedenen Punkten ergänzt oder leicht verändert. Dennoch möchten wir die gesamte Ordnung hier mitteilen, damit sie allgemein bekannt wird.
Das Geläut der prot. Kirchengemeinde Otterberg in der Abteikirche besteht aus 4 Glocken:
1. Vaterunser-Glocke
2. Taufglocke (kleine Glocke)
3. Friedensglocke (mittlere Glocke)
4. „Wilhelminen“-Glocke (größte und schwerste Glocke).
1. Sonntagsgeläut
Am Samstag um 18 Uhr ist mit drei Glocken (2. -4.) der Sonntag einzuläuten. Dies ist auch der Fall, vor Festtagen ober bei besonderen kirchlichen Anlässen.
In der Regel läuten dabei auch die 3 Glocken der kath. Schwestergemeinde, so dass 6 Glocken zu hören sind.
2. Sonntags- und Taufgottesdienste, Trauungen, Beerdigungen und andere Gottesdienste (z.B. Krabbel-, Schul-GD)
Vorläuten: 1 Stunde vorher: kleine Glocke,
½ Stunde vorher: mittlere Glocke.
Zusammenläuten: 10 Minuten vor Gottesdienstbeginn mit 3 Glocken..
Vaterunser-läuten: Vaterunser-Glocke.
Während des Taufvorgangs wird die Taufglocke kurz geläutet.
Bei der Konfirmation /Jubelkonfirmation wird während der Segenshandlung mit 3 Glocken geläutet.
Findet in zeitlicher Nähe vor einem der genannten Gottesdienste ein anderer Gottesdienst statt, dann entfällt das Vorläuten.
Bei allen Gottesdiensten, die nicht in der Abteikirche stattfinden, wird nicht geläutet.
3. Sterbefälle
Unter Zeichenläuten versteht man das „Zinken“ mit der großen Glocke und danach anschließend das Läuten aller drei Glocken und erfolgt nur bei dem Tod von Mitgliedern der Kirchengemeinde bzw. bei Mitgliedern kirchlicher Gemeinschaften, die durch die ACK (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) mit uns verbunden sind. Wenn der Trauerfall vom Beerdigungsinstitut über den Pfarrer gemeldet wird, ist es vormittags möglichst um 10 Uhr vorzunehmen, spätestens jedoch am nächsten Werktagvormittag. Die Sonn- und Feiertage sollen vom Zeichenläuten frei bleiben.
„Zinken“ mit der großen Glocke: 1 Minute läuten, 1 Minute Pause, dann noch 2-mal wiederholen.
Danach Zusammenläuten mit 3 Glocken, 5 Minuten lang.
Beim Auszug aus der Halle läutet die große Glocke.
4. Sonstige Geläute
Die gesetzlichen Bestimmungen über das sogenannte Polizeigeläute gelten in vollem Umfang (Beispiele: Bei Katastrophen, Kriegsausbruch, Friedensschluss). Außerdem gilt nach örtlichem Brauch nicht nur das Läuten in der Silvesternacht, sondern auch beim Umzug am Frühlingsfest.
Näheres zu den Glocken der Abteikirche unter >Abteikirche\Glocken<
Verfasser:
Pfr. i. R. Ralf Westrich und K.-H. Eckhardt