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Es gibt die verschiedensten Anlässe, oftmals erfreuliche, aber manchmal auch traurige, bei denen man sich an das Pfarramt wendet. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Themen Taufe, Konfirmation, Trauung, Trauerfall, Seelsorge und Lebenshilfe. Mit diesen Informationen können Sie sich auf die Kontaktaufnahme oder den Besuch im Pfarramt bereits vorbereiten.
Die Taufe
Die Taufe ist neben dem Heiligen Abendmahl eines der beiden Sakramente, das heißt eine von Jesus Christus selbst eingesetzte heilige Handlung (lat. sacrum = heilig), die mit der Verheißung des ewigen Lebens verbunden ist.
Taufen lassen kann man sich in jedem Lebensalter, auch wenn die Kindtaufe in der Kirche das Übliche ist. Die Taufe ist bei uns in den Sonntagsgottesdienst integriert. Ob Ihr Wunschtermin noch frei ist, können Sie beim Pfarramt erfragen. Zur Taufe ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Das Anmeldeformular sowie eine Broschüre mit Informationen rund um die Taufe erhalten Sie im Pfarramt. Wenn die Taufe näherrückt, findet ein Gespräch zwischen Pfarrer und Täufling bzw. der Tauffamilie statt, in dem Sie weitere Fragen stellen können und der Ablauf der Taufe besprochen wird.
Jeder Täufling erhält einen Taufspruch, das ist ein persönlich ausgesuchter Bibelvers. Bei Täuflingen unter 14 Jahren ist mindestens ein Pate notwendig (höchstens sechs), der Mitglied in der evangelischen Kirche und konfirmiert sein muss. Die Paten geben die Zusage, sich in besonderer Weise mit Ihnen um Ihr Kind zu kümmern und es so zu begleiten, dass es selbst zum Glauben an Jesus findet.
Paten, die außerhalb von Otterberg wohnen, benötigen eine Bescheinigung, dass sie Kirchenmitglied sind und konfirmiert wurden und so das Recht haben, ein Patenamt zu übernehmen. Das zuständige Pfarramt stellt dafür einen Patenschein aus.
Die Taufe wird in Form einer Taufurkunde dokumentiert. Sie ist gebührenfrei.
Die Konfirmation
Die Konfirmation ist die mit einer Einsegnung verbundene "Bestätigung" (lat. confirmare = bestätigen) als rechtliches Vollmitglied der Kirche.
Mit der Konfirmation erhält man die Berechtigung, selbst ein Patenamt in der Kirche zu übernehmen. Die Konfirmation ist auch eine Voraussetzung für die Übernahme kirchlicher Ämter, z. B. im Presbyterium.
Jedes getaufte Kind, das zu unserer Kirchengemeinde gehört, bekommt in dem Jahr, in dem es zwölf Jahre alt wird, von uns eine Einladung in den Präparanden- und Konfirmandenunterricht. Voraussetzung für die Konfirmation ist die Taufe. Ist ein Kind nicht getauft, kann es dennoch am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Der Unterricht dient dann als Vorbereitung für die Taufe. Das Kind wird dann während der Konfirmandenzeit oder bei der Konfirmation getauft. Sollten wir Ihr Kind "vergessen" haben, z. B. weil Sie erst kürzlich zugezogen sind, melden Sie sich gerne im Pfarramt.
Neben dem Besuch des Präparanden- und Konfirmandenunterrichts ist auch der regelmäßige Besuch des Gottesdienstes sinnvoll, damit die Heranwachsenden das kirchliche Leben kennen lernen und sich ein eigenes Bild machen können.
Die Konfirmation ist gebührenfrei. Für das Schmücken der Abteikirche am Konfirmationstag sammeln die Eltern einen unter ihnen vereinbarten Betrag.
Die Trauung
Sie wollen kirchlich heiraten. Gerne spricht Ihnen als Paar die Kirche den Segen Gottes zu.
Damit der Gottesdienst und das ganze Fest gelingt und in guter Erinnerung bleibt, müssen schon im voraus einige Dinge beachtet und geplant werden. Zunächst sollten Sie den Termin der kirchlichen Hochzeit möglichst langfristig abklären. Aufgrund der simultanen Nutzung unserer Abteikirche (d. h. gemeinsame Nutzung der Kirche durch unsere protestantische und die katholische Gemeinde) wäre es sehr hilfreich, wenn Sie bereits etwa sechs Monate vor dem großen Ereignis den Termin mit dem Pfarramt abstimmen - hier genügt telefonischer Kontakt. Wenn Ihr Trautermin sich nähert, wird sich unser Pfarrer mit Ihnen zu einem Traugespräch treffen. Dieses dient der Vorbereitung des Traugottesdienstes.
Die Gestaltung des Gottesdienstes besprechen Sie im Vorfeld mit dem Pfarrer. Der Traugottesdienst erfolgt in der Protestantischen Landeskirche einem bestimmten Ablauf. Hierzu können Sie im Pfarramt eine Informationsbroschüre erhalten, in dem Sie auch Trausprüche und geeignete Lieder finden. Gerne können Verwandte oder Freunde z.B. eine Lesung übernehmen oder ein Gebet sprechen. Bei der musikalischen Gestaltung sollte darauf geachtet werden, dass die Musik dem geistlichen Charakter des Traugottesdienstes gerecht wird.
Die Brautleute dürfen die Kirche selbst schmücken. Finden zwei Hochzeiten an einem Tag statt, ist es sinnvoll, sich auf ein gemeinsames Blumen-Arrangement zu einigen.
Das Blumen- und Blütenstreuen in der Abteikirche muss leider unterbleiben, da der Sandsteinfußboden durch die Blütenblätter (Blütensaft) Schaden nimmt. Es gibt auch sehr schöne künstliche Blüten, die keine Spuren hinterlassen. Wie in jedem Gottesdienst wird auch in Ihrem Traugottesdienst am Ausgang eine Kollekte erhoben, die unter anderem dem Erhalt der Abteikirche dient.
Noch ein Wort zu Hochzeiten mit einem katholischen Partner. Eine evangelisch geschlossene Ehe wird von der katholischen Kirche nur unter bestimmten Bedingungen als Ehe im Sinne des katholischen Kirchenrechts betrachtet. Der katholische Teil sollte rechtzeitig mit Partner/in zu seinem katholischen Pfarrer gehen und bei ihm den "Dispens von der Formpflicht" beantragen, falls er darauf wert legt. Das ist ein Antrag auf Anerkennung der evangelisch geschlossenen Ehe durch die katholische Kirche.
Zu guter Letzt noch ein Hinweis. Wenn ein oder beide Partner seinen bzw. ihren Hauptwohnsitz nicht in Otterberg hat, benötigen wir einen Entlassschein des für Sie zuständigen Wohnsitz-Pfarramtes. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass auch Ihr Wohnsitzpfarramt von der kirchlichen Trauung in Otterberg unterrichtet wird.
Die kirchliche Trauung ist gebührenfrei. Organist und Kirchendiener erhalten allerdings ein Honorar, das Sie im Pfarramt erfragen können. Auswärtige Paare zahlen für die Nutzung der Abteikirche einen Betrag, der ebenfalls im Pfarramt erfragt werden kann.
Trauerfall
Liegt ein nahestehender Mensch im Sterben oder ist gestorben, so können Sie sich an das Pfarramt wenden. Unser Pfarrer wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um Sie zu besuchen und zu begleiten. Ist ein Mensch gestorben, so wird in Abstimmung mit den Angehörigen, dem Pfarrer und dem Bestatter der Termin für die kirchliche Trauerfeier festgelegt. In der Regel findet die Trauerfeier in der Trauerhalle auf dem Friedhof statt. Der Pfarrer wird den Trauergottesdienst zusammen mit den Angehörigen vorbereiten. In unserer Gemeinde wird nach Bekanntwerden eines Sterbefalles die Totenglocke geläutet.
Im Trauergottesdienst befehlen wir unseren Verstorbenen dem Frieden Gottes an und versuchen Trost in Gottes Wort zu finden.
Trauergottesdienst und Bestattung gibt es in unterschiedlichen Kombinationen. Bei einer Erdbestattung wird im Angesicht des Sarges der Trauergottesdienst gefeiert und danach folgt unmittelbar die Beisetzung. Bei einer Feuerbestattung gibt es die Möglichkeit, die Trauerfeier angesichts des Sarges zu halten und sich am Sarg zu verabschieden. Die Urnenbeisetzung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt - gerne auch, sofern die Angehörigen es wünschen, unter Begleitung des Pfarrers. Ebenso ist es bei der Feuerbestattung möglich, die Trauerfeier mit der Urne zu gestalten und die Urne anschließend beizusetzen.
Wenn ein Mensch beerdigt wurde, dann wird dies im nächsten Sonntagsgottesdienst bekannt gegeben und seiner sowie der Angehörigen im Fürbittengebet gedacht. Traditionell findet am Ewigkeitssonntag (Totensonntag), dem Sonntag vor dem 1. Advent, ein Gedenkgottesdienst für die im vergangenen Kirchenjahr verstorbenen Menschen statt. In diesem Gottesdienst werden die Namen der verstorbenen Gemeindeglieder verlesen und ihrer im Gebet gedacht.
Die Kirche erhebt keine Gebühren für den Dienst des Pfarrers.
Seelsorge und Lebenshilfe
In allen persönlichen Fragen und Notlagen, aber auch in Krankheitsfällen möchten wir Ihnen eine Begleitung anbieten. Wenden Sie sich bitte telefonisch an das Pfarramt, um Kontakt aufzunehmen. Alle seelsorglichen Gespräche unterliegen dem Beichtgeheimnis, werden also absolut vertraulich behandelt. Noch flexibler steht Ihnen die Telefonseelsorge zur Verfügung. Sie erreichen diese unter der gebührenfreien Nummer 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222.