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Sie suchen eine Räumlichkeit für Feierlichkeiten?
Wir vermieten Ihnen gerne den kleinen oder großen Saal, nach Wunsch mit oder ohne Küchennutzung in unserem Gemeindehaus, Bergstr. 28.
Im großen Saal finden ca. 80 Personen Platz. Es gibt Garderobe, Toiletten und einen Wickel-Klapptisch für Kleinkinder. Einige Parkplätze sind auch vorhanden.
Die Protestantische Kirchengemeinde Otterberg (Vermieterin) vermietet ihren Gemeindesaal zu folgenden Bedingungen:
1. Für die Nutzung des gesamten Saales und der Küche ist eine Nutzungsgebühr von 145.- € an die Kirchengemeinde zu entrichten.
Für die Nutzung des halben Saals inkl. Küche fallen 90,-- € an.
Für die Nutzung des Saals als Trauercafé inkl. Küche fallen 50,-- € an.
Für die Nutzung des Dachgeschosses als Seminarraum fallen 70,-- € an.
Der Betrag ist im Voraus an die Hausmeisterin oder ihren von der Kirchengemeinde anerkannten Vertreter zu zahlen, die Hälfte bereits zum Zeitpunkt der Reservierung. Zusätzlich ist für die Übergabe, Einweisung und die Abschlusskontrolle an die Hausmeisterin oder ihren Vertreter ein Betrag in Höhe von 25,-- € direkt zu entrichten.
2. Der Gemeindesaal mit Küche, Treppenhaus, Garderobe und WC ist besenrein zu verlassen. Andernfalls werden zusätzliche Reinigungskosten, abhängig vom Aufwand, in Rechnung gestellt.
3. Entstandene Schäden sind unverzüglich an das Pfarramt (Tel. 06301/9409) zu melden. Fehlende oder beschädigte Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände müssen nach Listenpreis ersetzt werden.
4. Die Küche darf nur nach entsprechender Einweisung durch die Hausmeisterin oder ihren Vertreter benutzt werden. Sollen Speisen zubereitet werden, fallen hierfür pauschale Energie- und Nutzungskosten von 20.- € an.
5. Die Nutzung hat spätestens um 2.00 Uhr früh zu enden, wobei ab 22.00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu achten ist. Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft ist auch auf dem Außengelände ab 22.00 Uhr auf Ruhe zu achten.
6. Aus Rücksicht auf unsere Schlafkinder in der Kindertagesstätte dürfen Mo-Fr in der Zeit von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr keine Stühle und Tische gerückt oder sonstiger Lärm verursacht werden.
7. Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände übernimmt die Kirchengemeinde keine Haftung.
8. Für die Kirchengemeinde üben Vertreter des Presbyteriums oder die Hausmeisterin oder ihr Vertreter das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
9. Auf Wunsch kann dem Mieter/der Mieterin ein Hausschlüssel für die Nutzungsdauer zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist eine Kaution von 50.- € zu hinterlegen. Der Schlüssel ist spätestens am 3. Tag nach der Nutzung persönlich zurückzugeben (kein Einwurf in Briefkasten o. ä.).
Die ausführlichen Nutzungsbedingungen finden Sie im Nutzungsvertrag, den wir mit Ihnen abschließen.
Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei unserem Gemeindediakon Torsten Zimmermann, Tel. 06301/32637.